Klauseln (Nebenabreden)

Klauseln (Nebenabreden) stellen ergänzende Einzelbestimmungen oder besondere individuelle Vereinbarungen zu den allgemeinen Versicherungsbedingungen in einem Versicherungsvertrag dar.

Die vereinbarten Klauseln können dabei den Versicherungsvertrag erweitern, einschränken oder konkretisieren.

Beispiele:

  • Allokationsklausel
  • Eigenschadenklausel
  • Freistellungsklausel
  • Geheimhaltungsklausel
  • Gerichtsklausel
  • Insolvenzklausel
  • Kostenklausel
  • Kündigungsverzichtsklausel
  • Verfallklausel
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Siehe auch