Bild Tisch mit Journalisten und Autoren 

Wer ist versichert?

Wenn Sie freiberuflicher Journalist, Autor, Blogger oder Content Creator sind, dann ist das Ihre Berufshaftpflicht Versicherungslösung!

Das Versicherungskonzept "Professions by Hiscox" für freiberufliche Journalisten, Autoren und Blogger bietet Ihnen Schutz zum Beispiel bei Klagen wegen Verletzung von Urheber- und Persönlichkeitsrechten oder Geheimhaltungspflichten (passiver Rechtsschutz).

Hier einige Beispiele für die versicherten Tätigkeiten:

  • Journalist im allgemeinen, aber auch Fachjournalisten, Wissenschaftsjournalist, technischer Jorunalist oder Videojournalist.
  • Journalistische Arbeit und Textverfassung für Online, Print oder andere Medien
  • Tätige in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Unterhaltung (nicht jedoch im Bereich Boulevard bzw. Sensationsjournalismus)
  • Redakteur (z.B. Bild-, Foto-, Multimedia-, Schlussredakteur)
  • Reporter und Berichterstatter
  • Korrespondent
  • Blogging, Social Media Textverfassung und weitere Formen des Online Journalismus (z.B. Videocreator, Podcaster, Blogger, Vlogger, Youtuber, Streamer, Influencer, Wikipedianer)
  • Selbst-Publikationen von kostenpflichtigen E-Books, online Artikeln, E-Magazinen
  • Texter/Autoren, Schriftsteller, Dichter, Poeten, Essayisten
  • Wissenschaftliche, politische oder rechtliche Publikationen
  • Redenschreiber und Ghostwriter
  • Lektor
  • ...

Versicherungsschutz besteht laut Versicherungsbedingungen nicht nur für Sie selbst, sondern auch für

  • Mitglieder der Geschäftsführung des Versicherungsnehmers,
  • angestellten Mitarbeiter des Versicherungsnehmers,
  • in den Betrieb des Versicherungsnehmers eingegliederten Mitarbeiter von Zeitarbeitsunternehmen, Praktikanten und Werksstudenten,
  • in den Betrieb des Versicherungsnehmers eingegliederten freien Mitarbeiter
    (natürliche Personen), soweit diese im Namen und Auftrag des Versicherungsnehmers tätig werden,
  • Tochtergesellschaften des Versicherungsnehmers im Inland sowie in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).
Sollten Sie mit Subunternehmernzusammenarbeiten, die Ihnen bestimmte Arbeiten abnehmen, so sind auch Haftpflichtansprüche wegen Schäden mitversichert, die durch einen von Ihnen beauftragten Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Diese Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen sollten allerdings möglichst eine eigene Versicherung haben, um sich vor Regressansprüchen zu schützen, was dann ggf. jedoch nicht Ihr Problem ist.

Versicherungsschutz besteht übrigens auch gegenüber Ihrem Auftraggeber, wenn der zum Beispiel wegen unbeabsichtigten Recherchefehlern oder Qualitätsmängeln Schadenersatz von Ihnen fordert.

Darüber hinaus ist der Versicherungsumfang flexibel erweiterbar, zum Beispiel zur Absicherung von Schäden an Ihrem Laptop oder Ihrer Büroausstattung mit dem ergänzenden Baustein zur Elektronik- und Büroinhaltsversicherung (Equipment-Versicherung).