Aufwendungen der Versicherungsgesellschaft für Kosten werden als Leistungen auf die Versicherungssumme angerechnet.
Kosten sind beispielsweise:
- Anwaltskosten
- Sachverständigenkosten
- Zeugenkosten
- Gerichtskosten
- Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles
- Schadenermittlungskosten
- Reisekosten, die dem Versicherer nicht selbst entstehen
Das gleiche gilt auch, wenn die Kosten auf Weisung des Versicherers entstanden sind.
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