Reputationsschäden

Leidet durch einen Versicherungsfall das gute Ansehen der versicherten Person (Freiberufler oder das gesamte Unternehmen), so können erforderliche Gegenmaßnahmen zur Wiederherstellung des Ansehens ergriffen werden. Die notwendigen Aufwendungen z.B. für externe Public-Relations-Berater sind in der Regel bis zu einem Höchstbetrag (Sublimit) im Rahmen der Berufshaftpflicht-Versicherung für die Marketing-, Media- und Werbebranche sowie für Journalisten, Autoren & Blogger mitversichert. Die Beauftragung ist mit dem Versicherer vorher abzustimmen.  

Zurück zum Glossar