Obhutsschäden

Unter Obhutsschäden versteht man Schäden an fremden beweglichen Sachen, die in der Obhut des Versicherungsnehmers sind. Diese fremden Sachen können gemietet, geleast, gepachtet oder geliehen sein und werden vom Versicherungsnehmer regelmäßig benutzt, aufbewahrt oder transportiert (z.B.: Laptop, PC, Fotokamera).

Zurück zum Glossar