Fremdschaden

Wird das Eigentum eines Dritten (Sachschaden, Vermögensschaden) beschädigt oder eine andere Person verletzt (Personenschaden), so handelt es sich um einen Fremdschaden.

Solche Fremdschäden an Dritten lassen sich durch eine Haftpflichtversicherung absichern, die in Form einer Berufshaftpflicht-, Betriebshaftpflicht- oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherung angeboten werden.

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