Automatische Leistungsverbesserung (Prämienneutrale Bedingungsverbesserungen)

Werden während eines Versicherungsjahres von der Versicherungsgesellschaft prämienneutrale Verbesserungen der Versicherungsbedingungen eingeführt, so finden diese  Verbesserungen mit sofortiger Wirkung auch Anwendung auf den bestehenden Versicherungsvertrag, auch wenn die verbesserten Versicherungsbedingungen meist erst mit der turnusmäßigen Erstellung des nächsten Versicherungsscheins in den Vertragsunterlagen dokumentiert werden.
Mit dieser Klausel wird sichergestellt, dass auch Bestandskunden immer die aktuellsten Versicherungsbedingungen erhalten und nicht - wie so oft erlebt - gegenüber den Neukunden schlechter gestellt werden. Zurück zum Glossar