Gilt der Versicherungsvertrag auch bei einer Umfirmierung weiter?

Ja, bei einer Umfirmierung z.B. von einer Einzelfirma in eine GbR, GmbH, UG oder andere Rechtsform gilt der Versicherungsvertrag mit den selben Beiträgen weiter.

Aufgrund der Umfirmierung wird der im Versicherungsschein genannte Versicherungsnehmer gemäß Ihren Vorgaben geändert. Für diesen so genannten Versicherungsnehmerwechsel ist es ausreichend, wenn Sie uns den neuen Firmennamen und ggf. die neue Bankverbindung per Mail an info@KuV24-media.de mitteilen oder die Stammdaten selbst im Kundenbereich myKuV24 online aktualisieren.

Sie erhalten dann von uns umgehend einen aktuellen Versicherungsschein sowie eine neutrale Versicherungsbestätigung in deutscher und englischer Sprache für Ihren Auftraggeber.

Der mitversicherte Personenkreis bei KuV24-media ist sehr umfassend. Versicherungsschutz besteht laut Versicherungsbedingungen nicht nur für Sie selbst, sondern auch für

  • Mitglieder der Geschäftsführung des Versicherungsnehmers,
  • angestellten Mitarbeiter des Versicherungsnehmers,
  • in den Betrieb des Versicherungsnehmers eingegliederten Mitarbeiter von Zeitarbeitsunternehmen, Praktikanten und Werksstudenten,
  • in den Betrieb des Versicherungsnehmers eingegliederten freien Mitarbeiter
    (natürliche Personen), soweit diese im Namen und Auftrag des Versicherungsnehmers tätig werden,
  • Tochtergesellschaften des Versicherungsnehmers im Inland sowie in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).
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