Was ist ein fixer Selbstbehalt (Selbstbeteiligung oder Eigenanteil)?

Im Schadenfall beteiligt der Versicherer den Versicherungsnehmer an den entstehenden Schadenaufwendungen, um Bagatellschäden abzuwälzen und den Versicherten in die Mitverantwortung für die entstandenen Kosten zu nehmen. Dadurch können Versicherungsbeiträge günstiger kalkuliert werden und langfristig stabil gehalten werden.

Um das Kostenrisiko für den Media-Experten überschaubar zu halten, sollte der Selbstbehalt (auch Selbstbeteiligung genannt) im Schadensfall fest oder zumindest nach oben "gedeckelt" sein (z.B. 10% max. jedoch 5.000 €). Ansonsten könnte eine im ersten Moment niedrig erscheinende Selbstbeteiligung von 5 % bei einem Schaden von z.B. 1 Mio. € trotzdem bedrohliche Ersatzleistungen des Media-Experten nach sich ziehen.

  • Bei der Versicherungshaftpflichtlösung für die Marketing-& Werbebranche gilt ein fixer Selbstbehalt in Höhe von 500 €.
  • Bei der Berufshaftpflichtversicherung für Journalisten, Autoren und Blogger gilt ein fixer Selbstbehalt nur in Höhe von 100 €.
  • Bei Personenschäden entfällt bei beiden Versicherungsalternativen grundsätzlich der Selbstbehalt.
  • Für das optionale Versicherungsmodul der Cyberversicherung gilt ein Selbstbehalt von 1.000 €.
  • Für das optionale Versicherungsmodul der Elektronik- und Büroinhaltsversicherung gilt ein Selbstbehalt von 500 €.
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