Wie und mit welchen Fristen kann ich den Media-Haftpflichtvertrag kündigen?

  • Die Kündigungsfrist beträgt nur 1 Monat zum ausgewiesenen Versicherungsablauf (branchenüblich sind 3 Monate).
  • Die Mindestvertragslaufzeit beträgt ein Jahr.
    Haben Sie als Hauptfälligkeit den 01.01. eines Jahres gewählt, so errechnet sich die Mindestlaufzeit aus dem Antragsjahr (Rumpfjahr bis 01.01.) plus ein weiteres Jahr.
    Beispiel: Versicherungsbeginn 01.06.2018, Versicherungsablauf 01.01.2020.
  • Danach verlängert sich der Vertrag jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr wenn der Vertrag nicht von einer der Parteien (Versicherungsnehmer oder Versicherung) unter Einhaltung der Kündigungsfrist gemäß Ziffer V. (allgemeine Regelungen für den Versicherungsvertrag) der Versicherungsbedingungen gekündigt wird.
  • Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag nach Eintritt eines Versicherungsfalles gemäß Ziffer VI. (allgemeine Regelungen für den Versicherungsvertrag) der Versicherungsbedingungen zu kündigen.
  • Bei Wechsel in eine Festanstellung besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht unabhängig von der vereinbarten Versicherungslaufzeit. Zuviel bezahlte Versicherungsbeiträge werden selbstverständlich wieder zurückerstattet.

Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen und kann sowohl an KuV24-media, Karlstraße 99 in 89073 Ulm als auch direkt an die HISCOX AG Arnulfstraße 31, 80636 München, gerichtet werden. Erfolgt die Kündigung per Fax, ist sie an folgende Faxnummer zu richten: +49 (731) 27703-964.

Zurück zu FAQ - Häufige Fragen