In welchem Umfang sind Verzögerungsschäden und Erfüllungsfolgeschäden mitversichert?

Es sind sämtliche Verzögerungsschäden bedingungsgemäß mitversichert, soweit diese nicht auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässig fehlerhaften Einschätzung der vorhandenen technischen, logistischen, finanziellen oder personellen Ressourcen beruhen.

Auch bei Erfüllungsfolgeschäden wird Versicherungsschutz bei vertraglicher Haftung für Ansprüche auf Schadenersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder entgangenen Gewinn gewährt, wenn ein Schaden wegen:

  • Verschuldens bei Vertragsverhandlungen
  • der Nicht- oder Schlechterfüllung einer vertraglichen Leistungspflicht
  • der Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht

entstanden ist.

Damit sind alle unmittelbaren und mittelbaren Erfüllungsfolgeschäden (kein Ausschluss für Schadenersatz statt der Leistung) mitversichert.

Für die Zielgruppe der Marketing-, Media- und Werbebranche ist die beschriebene Versicherungsleistung bereits bedingungsgemäß beitragsfrei enthalten.

Für die Zielgruppe der freiberuflichen Journalisten, Autoren, Blogger oder Influencer kann dieser Baustein optional und individuell dazu gebucht werden.

Zurück zu FAQ - Häufige Fragen