Welche Leistungserweiterungen gibt es bedingungsgemäß bei der Eigenschadenversicherung?

Für die Berufshaftpflicht-Versicherungskonzepte bei der Marketing-, Media- und Werbebranche sind bedingungsgemäß Eigenschadenversicherungskomponenten innerhalb der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung beitragsfrei mitversichert. Diese Leistungserweiterungen werten den Versicherungsschutz gegenüber anderen Versicherungskonzepten am Markt deutlich auf. Sinn einer integrierten Eigenschadenversicherung ist die Reduzierung des unternehmerischen Risikos und der Ausgleich des selbst erlittenen finanziellen Schadens. Die Haftpflichtversicherung schließt solche Umstände üblicherweise aus.

  • Eigenschadenversicherung bei Verlust von Dokumenten bis maximal € 250.000
  • Eigenschadenversicherung für Kosten bei Reputationsschäden bis maximal € 250.000
  • Eigenschadenversicherung für Eigenschaden bei Rücktritt des Auftraggebers bis maximal € 250.000
  • Eigenschadenversicherung für Vertrauensschäden bis maximal € 250.000
  • Eigenschadenversicherung für Beschädigung oder Zerstörung der Website bis maximal € 250.000
  • Eigenschadenversicherung für Kosten strafrechtlicher Verteidigung bis maximal € 250.000
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