Wann beginnt der Versicherungsschutz?

  • Der Versicherungsschutz der Media-Haftplicht beginnt zu dem von Ihnen im Online-Antrag gewählten Datum (jeweils um 12:00 Uhr).
  • Voraussetzung für den sofortigen Versicherungsschutz ist, dass Sie alle Antragsfragen mit "Trifft zu" beantworten konnten. Alle Angaben sind danach grün hinterlegt.
  • Haben Sie in diesem Fall als Beginn das aktuelle Datum gewählt, beginnt der Vertrag noch am selben Tag (auch am Samstag oder am Sonntag!). Im Online-Antrag können Sie einen Versicherungsbeginn bis zu 4 Monate in der Zukunft wählen.
  • Werden eine oder mehrere Fragen mit "Trifft nicht zu" beantwortet, kann der Versicherungsvertrag nicht sofort, sondern erst nach Risikoeinschätzung des Versicherers zustande kommen. Dazu benötigen wir detaillierte Angaben zur Ihrer Tätigkeit in diesem Bereich. Diese Angaben können Sie schon während der Antragsstellung machen. Deshalb sollten Sie auch in diesem Fall den Antrag vollständig ausfüllen und absenden, denn nur so kann der Versicherer aufgrund Ihrer Erläuterungen schnell entscheiden, ob er Sie unter den angegeben Bedingungen versichern kann oder ob beispielsweise ein geringer Zuschlag erhoben werden muss.
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