Versicherungsbedingungen und rechtliche Hinweise

Grundlage des Versicherungsvertrags sind

  • der Online-Antrag,
  • die gesetzlichen Bestimmungen,
  • die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen der HISCOX,
  • die KuV24-Datenschutzrichtlinien und
  • die KuV24-Nutzungsbestimmungen.
rechtliche Vertragsgrundlagen

BERUFSHAFTPFLICHT (Basis-Modul zur Absicherung von Vermögensschäden)

In den Versicherungsbedingungen Marketing & Advertising by Hiscox sind "Schwarz auf Weiß" - und ohne Klein-gedrucktes - der Versicherungsumfang und die Vertragsbedingungen des unverzichtbar wichtigen Hauptmoduls Ihrer Berufshaftpflichtversicherung geregelt, der Absicherung von Vermögensschäden. 

Versicherungsbedingungen Marketing & Advertising 05/2019

Besondere Deckungsvereinbarungen für das Modul Vermögensschaden-Haftpflicht

Assistanceleistungen

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Besondere Deckungsvereinbarungen für das Modul Vermögensschaden-Haftpflicht

In Ergänzung der Marketing & Advertising by Hiscox Berufshaftpflicht (Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung), Bedingungen 05/2019 wird Folgendes vereinbart:
Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen zu Grunde:

  • 2.1.1. 9. Punkt, für Vertragsstrafen wegen der Verletzung von Geheimhaltungs-, Vertraulichkeits- oder Datenschutzvereinbarungen bzw. -erklärungen: € 300.000

Diese Entschädigungsgrenze ist Teil der Versicherungssumme und wird maximal bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.

Mitversichert sind zusätzlich Tätigkeiten als IT- UND TELEKOMMUNIKATIONSDIENSTLEISTUNGEN

Ziffer I.1.“Versicherte Tätigkeiten“ der Versicherungsbedingungen wird wiefolgt erweitert: Versicherungsschutz besteht auch für Schäden wegen Tätigkeiten eines Telekommunikations- oder IT-Unternehmens, insbesondere für

  • Herstellung von und Handel mit Soft- und Hardware;
  • Reparatur, Wartung, Modifizierung und Implementierung von Soft- und Hardware;
  • IT-Beratung, -Schulung, -Analyse;
  • Internetproviding-Dienste;
  • Webdesign und Webpflege;
  • Betrieb von Rechenzentren, einschließlich Hosting, Cloud-Computing, SaaS etc.;
  • Datenerfassung und Datenbearbeitung;

In Ergänzung von Ziffer II. der zugrundliegenden Versicherungsbedingungen wird für die Tätigkeiten als IT- und Telekommunikationsunternehmen kein Versicherungsschutz gewährt für

  • Ansprüche wegen des Ausfalls oder der mangelhaften Bereitstellung von Internetproviding- oder Telekommunikations-Dienstleistungen durch Dritte sowie der Bereitstellung von Gebäuden, Räumlichkeiten oder technischer Infrastruktur (z. B. Wasser- und Stromlieferanten) durch Dritte, soweit der Versicherungsnehmer aufgrund vertraglicher Vereinbarungen auf seinen Regressanspruch gegen diesen Dritten verzichtet hat;

Mitversichert sind zusätzlich Tätigkeiten als UNTERNEHMENS- UND PERSONALBERATUNG

Ziffer I.1.“Versicherte Tätigkeiten“ der Versicherungsbedingungen wird wie folgt erweitert: Versicherungsschutz besteht auch für Schäden wegen der erlaubten beruflichen Tätigkeit als Unternehmens- oder Personalberater, insbesondere für

  • Erarbeitung von Handlungsempfehlungen und Mitwirkung bei deren Umsetzung,
  • Durchführung von Schulungen,
  • Veröffentlichungen sowie Tätigkeiten als Gutachter, soweit diese Tätigkeiten im Zusammenhang mit den versicherten Tätigkeitsbereichen stehen,
  • Strategieberatung,
  • Corporate-Finance- und Turnaround-Management-Beratung,
  • Organisations- und Entwicklungsberatung,
  • Qualitätskontrollberatung,
  • Risikomanagementberatung,
  • technische und logistische Beratung,
  • IT-Beratung,
  • Anpassung und Implementierung von EDV-Programmen,
  • Coaching,
  • Gesundheits- und Sicherheitsberatung,
  • Marketingberatung,
  • Personalberatung und -vermittlung,
  • Erstellung psychologischer Gutachten,
  • Projektmanagement außerhalb des Architekten- oder Ingenieurbereichs

In Ergänzung von Ziffer II. der zugrundliegenden Versicherungsbedingungen wird für die Tätigkeiten als Unternehmens- oder Personalberater kein Versicherungsschutz gewährt für:

  • Ansprüche aus Prospekthaftung;
  • Ansprüche wegen der Vermittlung oder des Verkaufs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Versicherungen und Kapitalanlageprodukten;
  • Ansprüche wegen der Tätigkeit als Anlage-, Versicherungs- oder Vermögensberater;
  • Ansprüche wegen der Berechnung von Bauzeiten oder Lieferterminen sowie wegen der Überschreitung von Voranschlägen;
  • Ansprüche wegen der organschaftlichen Tätigkeit als bestelltes, stellvertretendes oder faktisches Geschäftsführungs-, Vorstands-, Aufsichtsrats oder Beiratsmitglied öffentlicher oder privater Unternehmen, Vereine oder Verbände;
  • Ansprüche wegen der Tätigkeit als Architekt oder Ingenieur, insbesondere wegen Planung, Konstruktion oder Berechnung von Fabriken, Gebäuden, Maschinen und Anlagenkomponenten einschließlich der Bauüberwachung (Architekten- und Ingenieursrisiko).

BETRIEBSHAFTPFLICHT (Modul zur Absicherung von Personen- und Sachschäden)

Hier finden Sie die Versicherungsbedingungen zum Modul Betriebshaftpflicht, der Absicherung von Personen- und Sachschäden.

Betriebshaftpflicht by Hiscox

CYBERCLEAR START (Modul zur Absicherung von Cyber- und Datenrisiken)

Hier finden Sie die Versicherungsbedingungen zum Modul CyberClear Start, durch das Sie Ihre Cyber- und Datenrisiken absichern können.

Hiscox CyberClear Start

SACH-INHALT (Modul zur Absicherung Ihres Equipments)

Hier finden Sie die Versicherungsbedingungen zum Modul Sach-Inhaltsversicherung, durch die Sie Ihre Büroausstattung und Ihr IT-Equipment absichern können.

Sach-Inhalt Allgefahren by Hiscox Bedingungen 07/2020

Sach-Betriebsunterbrechung/ Mehrkostenversicherung by Hiscox Bedingungen 07/2020

Die Regelung für den Zusatzbaustein "Sach-Betriebsunterbrechung/ Mehrkostenversicherung by Hiscox Bedingungen 07/2020" finden Sie hier:

Sach-Betriebsunterbrechung/ Mehrkostenversicherung by Hiscox Bedingungen 07/2020

ALLGEMEINE REGELUNGEN zur IT-Haftpflichtversicherung mit allen Modulen

Hier finden Sie die allgemeinen Regelungen, die für Ihre IT-Haftpflichtversicherung mit allen versicherten Modulen gelten.

Dort können Sie nachlesen, was hinsichtlich der Prämienzahlung,  Anzeigepflichten vor Vertragsschluss, Dauer und Kündigung des Versicherungsvertrages zu beachten ist, welche Rechtsgrundlagen gelten, welche Gerichte und Ansprechpartner für Ihren Versicherungsvertrag zuständig sind.

Allgemeine Regelungen zu Ihrem Versicherungsvertrag

Informationspflicht des Versicherers

Gemäß der Verordnung zu den Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) muss das Versicherungsunternehmen eine Reihe von formalen Angaben über sein Unternehmen und Informationen für den Geschäftsverkehr mit ihm machen sowie Name und Anschrift der für ihn zuständigen Aufsichtsbehörde mit Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeit bekanntgebenDies ist nicht unterhaltsam, aber gesetzeskonform!

HISCOX NET-IT Informationspflichten

Mitteilung des Versicherers

Nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) muss der Versicherer Sie vor Vertragsabschluss ausdrücklich auf Ihre so genannten "vorvertraglichen Anzeigepflichten" hinweisen, um im Fall einer Anzeigepflichtverletzung seine Rechte geltend machen zu könnenFür Sie ist wichtig, die "Spielregeln" zu kennen.

HISCOX NET-IT Mitteilung § 19 Abs. 5 VVG

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