Sind Vorumsätze (alte Projekte) mitversichert

Ja, solange nicht schon der Schaden vor Versicherungsbeginn eingetreten ist, sind auch alle Projekte und Tätigkeiten vor Versicherungsbeginn bei der Media-Haftpflicht von KuV24 mitversichert.

Das heißt: Schäden, die nach Beginn der Versicherung eintreten, sind auch dann versichert, wenn die Tätigkeiten, durch die der Schaden ursächlich entstanden ist davor ausgeführt wurden (ohne zeitliche Begrenzung).