Sind Schutz- und Urheberrechte mitversichert?

Ja! Versicherungsschutz besteht sowohl bei der Verletzung von Geheimhaltungspflichten wie auch der Verletzung von Schutz- und Urheberrechten, wie zum Beispiel.:

  • Persönlichkeitsrechte,
  • Namensrechte,
  • Markenrechte,
  • Lizenzrechte.
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